Feine Sache

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Es hat ein Weilchen gedauert, bis ich kapiert habe, was mit „Feinen“ gemeint ist („fine“ nämlich, die englische Übersetzung von „Busse“), aber jetzt, wo es mir klargeworden ist, bezahle ich natürlich sofort; nicht, dass ich aufgrund des Artikels 377 des Schweizerischen Strafgesetzbuches am Ende noch wegen dem Betrug angeklagt werde.

„Artikel 377“?

Der Artikel 377 besagt:

„1. Die Kantone errichten und betreiben Anstalten und Anstaltsabteilungen für Gefangene im offenen und geschlossenen Vollzug sowie für Gefangene in Halbgefangenschaft und im Arbeitsexternat.
2. Sie können ferner Abteilungen für besondere Gefangenengruppen führen, insbesondere für:
a. Frauen;
b. Gefangene bestimmter Altersgruppen;
c. Gefangene mit sehr langen oder sehr kurzen Strafen;
d. Gefangene, die intensiv betreut oder behandelt werden müssen oder eine Aus- oder Weiterbildung erhalten.
3. Sie errichten und betreiben die in diesem Gesetz für den Massnahmenvollzug vorgesehenen Einrichtungen.
4. Sie sorgen dafür, dass die Reglemente und der Betrieb der Anstalten und Einrichtungen diesem Gesetz entsprechen.
5. Sie fördern die Aus- und Weiterbildung des Personals.“

Was das mit meinem (immer noch angeblichen! Auch und ganz besonders in diesem Blog gilt die Unschuldsvermutung!) „Betrug“ zu tun haben könnte, weiss ich nicht, aber ich bin ja auch nicht für das Feineninkasso zuständig.

Wie auch immer: Wenn ich schon am Plündern meines Kontos bin, überweise ich gleich noch je 100 Euro an all die Olgas, Katjas, Maruschkas und Svetlanas, die mir jeden Tag das Mailfach volljammern, weil sie wegen der hohen Studiengebühren an ihren Universitäten in Weissrussland einfach nicht mehr wissen, wie sie ihren Lebensunterhalt finanzieren sollen.

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