Hinrichtung vor dem Prozess

Der Fall spielt(e) in Deutschland, schlug aber Wellen bis in die Schweiz: Unter dem Verdacht, sich Kinderpornos beschafft zu haben, wurde im März 2009 der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss verhaftet.  Als die Polizei die Wohnung und die Büros des Sozialdemokraten fertig durchsucht hatte, war für die Öffentlichkeit die Schuldfrage bereits geklärt. Mit einer mehr als nur merkwürdigen Informationspolitik sorgte die Staatsanwaltschaft dafür, dass Tauss beruflich und gesellschaftlich ruiniert war, bevor die Untersuchungen begannen. Eine Gerichtsverhandlung hat bis heute nicht stattgefunden. Und so lange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt für Tauss, was für jeden anderen Angeklagten – eigentlich – auch gilt: die Unschuldsvermutung.  

In einem 23seitigen Armutszeugnis für manche Akteure aus der Justiz, der Politik und dem Medienbetrieb Aufsatz fasst Tauss‘ Verteidiger die Ereignisse aus der Sicht des Betroffenen zusammen.

(Wer glaubt, dass Vergleichbares in der Schweiz nicht passieren könnte: so kann man sich täuschen.)

Nachtrag 25. 5.2010: Inzwischen hat der Prozess begonnen. Und wie.

Nachtrag 28. 5.2010: Das Gericht verurteilt Tauss zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten. Der Angeklagte habe „viele Grenzen überschritten„, heisst es in der Begründung.

Hinterlasse einen Kommentar.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.