Hinter der Fassade

Als ich gestern mit Chantal in der Stadt war, lief uns jener Fürsprecher über den Weg, der vor genau vier Jahren einen Mann pflichtverteidigte, der seinen Vater erschossen hatte. Ich erzählte Chantal von dem Fall – und merkte während des Redens, dass mich in den über 20 Jahren, in denen ich nun schon aus Gerichten berichte, kaum eine Geschichte mehr berührt hat als diese.

Den ersten Prozesstag habe ich in der BZ damals wie folgt zusammengefasst:

„Verdrängen, vergessen, verzeihen, verstecken: Diese vier brüchigen Eckpfeiler stützten die wacklige Fassade, hinter der eine Burgdorfer Familie sich und ihrem Umfeld über Jahre hinweg ein normales Leben vorspielte. Die Kulisse stürzte erst ein, als der Vater tot und der Sohn verhaftet war. Seit gestern steht der Junior vor dem Kreisgericht Burgdorf-Fraubrunnen.

«Ein normales Leben» hiess in diesem Fall, dass die Eltern hinnahmen, von ihrem Sohn T.* rund um die Uhr kontrolliert und herumkommandiert zu werden. Normal hiess, dass T.* seiner Mutter verbieten konnte, das Haus zu verlassen. Und dass er seinem Vater W.* untersagen durfte, das WC zu benutzen. Normal war, dass T. einen Staubsauger nach W. schmiss und ihm die Rippen und den Kiefer brach. Oder dass er seinem Erzeuger mit einer Kristallvase den linken Arm schwer verletzte. Normal war, dass T. seiner Mutter mit der blossen Faust das Nasenbein zertrümmerte.

«Er hat sich entschuldigt»

Die Eltern liessen all das über sich ergehen, ohne ihren bald 40-jährigen Sohn aus der Wohnung zu schmeissen. «Wir wollten ihn nicht verlieren», sagte die Mutter vor Gericht. Die Angst, den Sohn hinter Gittern oder in der Psychiatrie zu sehen, machte sie und ihren Mann gefügig und stumm. «Er ist kein böser Bub», versicherte die Mutter unter Tränen. Nach seinen Anfällen habe er sich meist entschuldigt.

So ging das zu und her in der kleinen Wohnung an der Kirchbergstrasse. Hin und wieder, wenn ein Elternteil dermassen verletzt war, dass es sich nicht mehr vertuschen liess, schaute die Polizei vorbei; einmal wurde der Sohn in den fürsorgerischen Freiheitsentzug gesteckt. Fünf Tage später war er wieder draussen, weil er seinen Betreuern einreden konnte, bei seinem Bruder P.* gut aufgehoben zu sein. Doch auch mit P. zerstritt sich T. so heftig, dass dieser die Polizei rufen musste. Also zog T. wieder bei den Eltern ein; diese nahmen den verloren geglaubten Sohn mit Handkuss auf. Das Familiendrama nahm seinen Lauf.

«Eigentlich hatte ich ein gutes Verhältnis zu meinen Eltern», antwortete T. auf eine Frage von Gerichtspräsidentin Annemarie Hubschmid. Seine Mutter stützte diese Aussage: «Es gab Momente, in denen er sich nicht spürte. Aber ich habe ihm immer verziehen. Er konnte ein ganz Lieber sein.» Angst habe sie vor ihrem Sohn nie gehabt. Dass ihr Mann gegenüber Bekannten gesagt habe, er fürchte wegen T. um sein Leben, will die Mutter «erst später erfahren» haben. Und überhaupt: Von all den Übergriffen habe sie wenig bis nichts mitbekommen. Und wenn, könne sie sich nicht mehr daran erinnern.

«Ich lüge sicher nicht»

Als die Gerichtspräsidentin der Witwe ins Gesicht sagte, sie sei sich «nicht sicher, ob Sie die Wahrheit sagen», hob die Mutter die Stimme: «Ich bin nicht hier, um zu lügen.» Konsequenterweise behauptete sie auch, nicht gesehen zu haben, wie ihr Sohn am Abend des 4. Oktober letzten Jahres nach einem Streit den tödlichen Schuss auf seinen Vater abgab. «Ich habe nur den Knall gehört und dann gesehen, wie mein Mann aufs Bett fiel.» Aber, das müsse auch gesagt sein: T. habe ihr vor dem Schuss in aller Ruhe geholfen, W. zu verarzten, nachdem er ihm mit einer Hantelscheibe ein Loch in den Kopf geschlagen hatte.

In jener Nacht zeigte T. noch einmal, was er unter «normalen Familienverhältnissen» verstand. Erst liess er sich von der Mutter zeigen, wo die Pistole versteckt war, mit der dann seinen Vater niederstreckte. Und als die Polizei anrückte, befahl er ihr auszusagen, der Schuss habe sich von selber gelöst.

Heute halten die Parteien ihre Plädoyers. Die Anklage lautet auf vorsätzliche Tötung. Das Gericht fällt sein Urteil am Mittwoch oder Donnerstag.

 «Heilung unmöglich»

Für Anneliese Ermer, die T. psychiatrisch begutachtet hat, ist der Fall klar: «T. leidet unter einer schweren psychischen Störung mit zwanghaften, impulsiven, paranoiden und schizoiden Zügen», sagte die Chefärztin und Leiterin des forensisch-psychiatrischen Dienstes der Universität Bern vor dem Kreisgericht Burgdorf. Eine Heilung sei mit diesem Krankheitsbild «unmöglich», führte die Expertin aus. Allenfalls könne auf eine Besserung gehofft werden. Dafür sei es unabdingbar, dass T. in einer stationären Therapie untergebracht werde. Um zu testen, ob T. für eine Behandlung geeignet ist, empfahl die Psychiaterin eine einjährige Probetherapie. Falls dieser Test erfolgreich verlaufe, könne mit der eigentlichen Behandlung begonnen werden. Erste Fortschritte könnten aber, wenn überhaupt, «erst nach Jahren» registriert werden.“

Tags darauf wurde das Urteil gesprochen:

„Regungslos nahm T.* die Quittung für den tödlichen Schuss auf seinen Vater entgegen: Das Kreisgericht Burgdorf verurteilte ihn zu zehn Jahren Zuchthaus, verwahrt ihn aber in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik.

Zum Abschluss des dreitägigen Prozesses zwang Annemarie Hubschmid, die Präsidentin des Kreisgerichts Burgdorf-Fraubrunnen, den frisch Verurteilten T.* noch einmal zu einem Blick in den Abgrund. Sie führte dem 40-jährigen Burgdorfer in ihrer Urteilsbegründung jenen Haufen aus körperlichen und seelischen Trümmern vor Augen, in den er seine Familie verwandelt hatte. Hubschmid schonte T.* nicht. Sie erzählte ein Stunde lang aus dem Leben von T. Und aus dem «Leben» seiner Eltern.

Auf einmal diese Ängste

Hubschmid erzählte, wie T. als Kind die Kleinklasse und dann die Primarschule besuchte, wie er seinen älteren Bruder vermisste, den seine Eltern im Heim aufwachsen liessen, wie T. die Lehre als Velomechaniker abschloss, wie er die Rekrutenschule durchlief – und wie er auf einmal «komisch» wurde; wie er sich auf einmal verfolgt und von allen verspottet fühlte, wie er von seiner Mutter zur Arbeit gebracht werden musste, weil er Angst vor den Kollegen hatte, wie er erste Kontakte mit Psychiatern hatte, wie er von ihnen regelmässig nach Hause geschickt wurde, weil er, wie ein Arzt schrieb, «nicht bereit war, sich auf eine Therapie einzulassen», wie er sich, ohne je einen Freund oder eine Freundin gehabt zu haben, in der kleinen elterlichen Wohnung in Burgdorf einigelte und vereinsamte.

Jetzt hätte Hubschmid einen Punkt machen und es dabei bewenden lassen können. Die letzten Lebensjahre von T. wurden schon während der Verhandlung eingehend beleuchtet. Aber die Gerichtspräsidentin dachte nicht dran, dem Mann, der am 4. Oktober letzten Jahres seinen Vater erschossen hatte, eine quälend detaillierte Konfrontation mit seiner Vergangenheit zu ersparen.

Also erzählte sie weiter. Wie er den Eltern aus Angst vor Einbrechern verbot, das Haus zu verlassen, wie er ihnen befahl, die Fensterläden unten zu lassen, wie er seinen Vater und seine Mutter rund um die Uhr kontrollierte und herumkommandierte, wie es ihm passte. Wie er, wenn die Eltern nicht spurten, die Wohnung in Kleinholz zerlegte, wie er dem Vater den Kiefer, Rippen und das Jochbein brach und der Mutter die Nase. Von notfallmässig operierten Fingern an Vaters Hand erzählte Hubschmid und von den Riss-Quetschwunden an Mutters Kopf. Von unzähligen Schrammen und Flecken, die sich der parkinsonkranke Vater bei den Prügelorgien seines Sohnes zuzog.

Jede Hilfe abgelehnt

Hubschmid erzählte von den Todesdrohungen, die T. gegen seine Eltern ausstiess, von seinem Versuch, den Bruder umzubringen, von Nachbarn, Ärzten und Polizisten, die den gepeinigten Senioren gern geholfen hätten, aber nicht helfen konnten, weil das Paar Hilfe ablehnte aus Angst davor, den «lieben Buben», wie ihn seine Mutter heute noch nennt, hinter Gittern oder in einer Klinik verschwinden zu sehen. Hubschmid sagte, die Eltern hätten auch aus reinem Selbsterhaltungstrieb darauf verzichtet, dem «psychisch schwer kranken» Tyrannen in ihren vier Wänden Einhalt zu gebieten.

«Wenn Sie nicht bekamen, was Sie wollten, schlugen Sie zu», sagte Hubschmid zu T. Als sich die Eltern weigerten, T. einen Pneu zu bezahlen, schlug er dem Vater ein Loch in den Kopf; wenig später holte T. seine Pistole, richtete sie auf den verletzt auf dem Bett liegenden Vater und drückte ab. Der Vater verblutete. «Sie töteten aus einem nichtigen Grund», sagte Hubschmid. T. reagierte nicht; er wirkte auch in diesem Moment, als ob die Gerichtspräsidentin die ganze Zeit nicht mit ihm, sondern mit jemand anders geredet hätte.

Wegen vorsätzlicher Tötung und Körperverletzung verurteilte das Kreisgericht T. zu zehn Jahren Zuchthaus; die Strafe wird zu Gunsten einer Therapie in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik aufgeschoben.

«Die Mutter, die ihren Mann und einen Sohn verloren hat, öffnet seit einiger Zeit wieder die Fenster und lässt Licht in die Wohnung»: Auch das erzählte Annemarie Hubschmid. Aber erst ganz am Schluss. Als längst alle glaubten, für einen Gedanken an Hoffnung sei in diesem Prozess kein Platz.“

(* die Namen sind geändert)

Wieso mich diese Geschichte mehr beschäftigte als x andere, weiss ich nicht. Ich weiss nur, dass ich mich seither ab und zu frage, was wohl wirklich in all diesen Wohnungen vorgeht, wenn ich in der Nacht auf die unzähligen heimelig beleuchteten Fenster von all den Häusern unter mir blicke.

 

(Die Illustrationen stehen in keinem Zusammenhang mit dem geschilderten Fall)

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