Spätes Feriensouvenir

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Fix sind sie ja, die Italiener: Nur acht Monate und fünf Tage, nachdem wir auf der Suche nach einem Parkplatz durch Castiglione della Pescaia gekurvt sind, erreichte uns aus der Toscana heute per Einschreiben eine Busse für „unerlaubtes Fahren in Stadtteil mit eingeschränktem Verkehr“.

Wieviel wir für diesen Frevel bezahlen müssen, geht aus der zweisprachig ausgefertigten „Festellung der Übertretung der Strassenverkehrsverordnung“ nicht auf den ersten Blick hervor, und auf den zweiten eigentlich auch nicht: „Wenn die Zahlung innerhalb von 5 Tagen ab Zustellung des Vergehens erfolgt, wird der zu entrichtende Betrag um 30% verringern (d.h. Zahlungsminderung)“, heisst es in dem von Polizeikommandant Dott. Fabio Pieri höchstselbst abgestempelten Dokument mit der Protokollnummer V/11961K/2015.

Und weiter: „Der zu entrichtende Betrag innerhalb von 5 Tagen ab Zustellung beläuft sich auf Euro 56,70 + Euro 17,90 für Verfahrenskosten und Zustellungskosten (Gesamtbetrag Euro 74,60). Innerhalb von 60 Tagen ab Zustellung beläuft sich der ganze Betrag auf Euro 81 + Euro 17,90 für Verfahrenskosten und Zustellungskosten (Gesamtbetrag ohne Zahlungsminderung Euro 98,90). Wenn Sie nach Ablauf der Frist von 60 Tagen die Geldstrafe noch nicht beglichen haben, steigt der Betrag gemäss Art. 203 StVO um Euro 180,90.“

Einsprachemöglichkeiten gebe es im Übrigen so gut wie keine: Die zuständige Behörde halte uns „bis zum Beweis des Gegenteils für verantwortlich“.

Das ist natürlich auch eine Methode, um an das Geld anderer Leute zu kommen: Man schickt ihnen eine Rechnung, die dermassen kompliziert abgefasst ist, dass die Empfänger bis weit über die zahlungsmildernde Frist hinaus mit Entschlüsseln beschäftigt sind.

Die Polizei per Mail zu fragen, was genau wir ihr nun schuldig seien, brächte wenig: Bis wir polizia.municipale@comune.castiglionedellapescaia.gr.it in die Adresszeile getippt haben, ist auch der letzte Discount-Überweisungstermin passato.

3 Kommentare

  1. Wer gezielt den Goggel bedient findet auch Hinweise darauf, dass sich einige Herrschaften auf diese Weise ein ordentliches Zubrot verdienen, ohne dass je bewiesen wird, dass eine Regelverletzung wirklich stattgefunden hat.

    Wer’s glaubt zahlt deutlich mehr als einen Taler, und wer es nicht bezahlt kann vorderhand nicht dazu gezwungen werden.

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