Biobombe auf dem Balkon

Donnerstag, 26. August 2021, 14.03 Uhr: Aus heiterem Himmel telefoniert mir die beste Floristin der Welt. Bei ihr habe sich soeben jemand von einem Bundesamt gemeldet, sagt sie. Der Mann habe sie gebeten, ihm die Koordinaten jenes Kunden zu geben, dem sie neulich einen Topf Rosmarin geliefert habe. Dieser Kunde sei ich. Worum genau es gehe, wisse sie nicht. Möglicherweise sei die Pflanze krank. Vielleicht handle es sich aber auch nur um einen Scherzanruf. Selbstverständlich dürfe sie ihm meine Kontaktdaten übermitteln, antworte ich.

Donnerstag, 26. August 2021, 14.31 Uhr: Die Floristin leitet mir eine Mail weiter, die ihr ein Mitarbeiter des Fachbereichs Pflanzengesundheit und Sorten des Bundesamtes für Landwirtschaft soeben geschickt hat:

Donnerstag, 26. August 2021, 18.29 Uhr: Anruf eines Mitarbeiters des Fachbereichs Pflanzengesundheit und Sorten des Bundesamtes für Landwirtschaft des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Offenbar pressierts. Ob er morgen bei mir vorbeikommen könne, begehrt er zu wissen. Klar, sage ich; um 9 wäre tiptopp.

Freitag, 27. August 2021, 9.10 Uhr: Der Inspektor ist da.

Er schaut sich die Pflanze kurz an und beschliesst, sie gleich mitzunehmen. Während er Papier- und Onlineformulare ausfüllt, berichtet er, dass das Kraut aus einer Zucht in Portugal stamme. Die Krankheit, welche es möglicherweise (es gilt die Unschuldsvermutung) befallen habe, richte besonders in Süditalien verheerende Schäden an jahrhundertealten Olivenbäumen an. In der Schweiz seien primär Apfelplantagen und Rebberge betroffen. Miteinander zerren wir das Grünzeug aus dem Kübel. Der Fachmann verstaut es in einem Ghüdersack.

Das Prozedere hat irgendwie etwas Unwürdiges. Erst vorgestern benutzte ich diesen Rosmarin noch, um 5 Liter Bolognese-Sauce zu verfeinern. Deshalb frage ich den Experten, ob ich nun eine Rückrufaktion starten müsse. Immerhin handle es sich bei der Xyllella Fastidiosa laut der Website seines Amtes um ein hochgefährliches Bakterium.

Neinnein, sagt der Wissenschaftler; Menschen bräuchten sich deswegen keine Sorgen zu machen. Zum Abschied händigt er mir ein Papier aus, auf dem er bestätigt, meinen Rosmarin im Namen der Schweizerischen Eidgenossenschaft beschlagnahmt zu haben. Mit diesem Dokument kann die Floristin für mich im Frühling eine Ersatzpflanze beziehen.

Nachtrag 15. September 2021, 11.30 Uhr: Der Wissenschaftler ruft an und teilt mit, die Pflanze sei „nicht krank“ gewesen.

Nachtrag 20. September 2021: Die Geschichte wirft Wellen bis in den Aargau.

9 Kommentare

  1. „Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst“: eine weitere Behörde, deren Existenz mich ruhiger schlafen lässt.

  2. Wieso wusste die Floristin, dass sie den Rosmarin ausgerechnet dir verkauft hatte?
    PS. Bei mir gehen die ein, ohne diese komische Krankheit zu haben.

  3. Du bist um einen Rosmarinstock ärmer, wir aber um eine interessante Story reicher ????????.

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