Streng nach Vorschrift

„Ist dies schon Wahnsinn,
so hat es doch Methode.“


(William Shakespeare)

Einerseits wollte ich den Mietvertrag für meine Wohnung auf Ende Juli auflösen. Andererseits war es mir nicht möglich, das von Gran Canaria aus mit einem eingeschriebenen Brief zu tun. Deshalb schickte ich der Verwaltung am 21. April eine Mail

mit dieser Beilage

Dazu ist zu sagen: Ich war sozäge der perfekte Mieter. Ich zahlte pünktlich, meckerte nie, machte nichts kaputt und lieferte den Nachbarn null Anlässe zu Klagen. Deshalb ging ich davon aus, dass die Verwaltung die Kündigung akzeptieren würde, auch wenn ich sie nicht zu hundert Prozent comme il faut eingereicht hatte.

Aber oha:

Auch ohne „Eingeschriebenen“ hatte die Verwaltung also rechtzeitig erfahren, dass ich Ende Juli ausziehen möchte. Mehr brauchte sie nach meinem laienhaften juristischen Verständnis nicht zu wissen, um den Vertrag auf dann zu beenden. Der gesunde Menschenverstand würde dieser Einschätzung möglicherweise zustimmen.

Die Vermieterin meiner neuen Wohnung scheint ebenfalls an alten Zöpfen zu hängen. Ihr mailte ich den (blitzblanken) Auszug aus meinem Betreibungsregister. Daraufhin forderte sie – in einem Brief – das Originaldokument an. Gleichzeitig liess sie mich wissen, dass die Wohnung wieder ausgeschrieben würde, wenn das Original nicht exakt mit der elektronisch übermittelten Fassung übereinstimmen würde.

Ich wusste nicht, was sie mit „Original“ meinte, und fragte halb ernsthaft zurück, ob ihr mit einem Ausdruck des bereits gemailten Auszugs gedient wäre.

Die Antwort überraschte mich nur mässig.

4 Kommentare

  1. Für dich weniger lustig, für den Leser irgendwie schon.

    Letztlich gehts ja immer nur um die geschätzte Leserschaft????.

  2. Kurze Frage: Wieso war es nicht möglich vom Ausland einen eingeschriebenen Brief zu versenden (carta certificada)? Ich war mal in London und musste dies auch erledigen und schrieb den Brief halt mangels Drucker von Hand auf Luftpostpapier und ging zur Post und liess ihn „eingeschrieben international“ zustellen. Da glaub ich die eigene Unterschrift wichtig ist hatte ich so danach keine Probleme.

    Das war für mich kein Grund, (mir bis vor soeben völlig unbekannte) lateinische Luftpost zu schicken. Ich dachte – eben: Stichworte „gesunder Menschenverstand“, „Kulanz“ et al., – das gehe auch so. Jetzt weiss ich: s geht nicht.
    Abgesehen davon: Wenn ich den Brief von Hand geschrieben hätte, wäre es der Verwaltung tatsächlich nicht möglich gewesen, vor Ende April Kenntnis von dessen Inhalt zu nehmen.

  3. Juristerei hat selten was mit gesundem Menschenverstand zu tun. Allerdings ist die Frage, wie man vom Ausland aus eine Wohnung korrekt und fristgerecht kündigt, durchaus interessant. Frag doch mal beim Mieterverband nach. Es gibt bestimmt einen Präzedenzfall.

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